Das Wichtigste in Kürze
- DORA ist der Rahmen für KI-Dienste im Finanzsektor. Die Verordnung gilt seit 17. Januar 2025 und regelt das Management von IKT-Drittdienstleistern, das Informationsregister und die Meldung schwerwiegender Vorfälle.
- Die BAIT sind nicht mehr der Maßstab. BAIT, VAIT, KAIT und ZAIT gelten nur noch für Unternehmen, die nicht oder noch nicht unter DORA fallen; neu einbezogene Institute müssen die Anforderungen bis 1. Januar 2027 vollständig erfüllen.
- MaRisk erfasst KI ausdrücklich als Modell. Die 9. Novelle vom 30. Juni 2026 verlangt in AT 4.3.4 Eignungsprüfung, Datenqualität, Validierung und Erklärbarkeit auch für Verfahren mit künstlicher Intelligenz.
- Die BaFin überwacht seit 29. Juli 2026 die KI-Verordnung im Finanzsektor. Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen und Risikobewertung in Lebens- und Krankenversicherung sind Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III.
- Im Mittelstand liegt der Nutzen in der Finanzabteilung. Controlling, Buchhaltungsvorarbeit und Berichte lassen sich unterstützen, solange Freigabe und Buchung beim Menschen und im führenden System bleiben.
KI im Finanzwesen scheitert selten an der Technik und oft an der Frage, welche Aufsichtsregel gerade greift. Seit 2025 hat sich der Rahmen spürbar verschoben: DORA hat die IT-Anforderungen an Institute neu sortiert, die MaRisk wurden 2026 überarbeitet, und die BaFin ist inzwischen auch Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung im Finanzsektor.
Dieser Leitfaden ordnet die Anforderungen für Banken, Versicherer und Finanzdienstleister und zeigt daneben, was Finanzabteilungen mittelständischer Unternehmen aus denselben Prinzipien mitnehmen können. Beide Gruppen arbeiten mit denselben Rohstoffen: Zahlen, Belege, Verträge, Berichte mit Prüfspur.
Stand: September 2026. Der Beitrag ordnet die Rechts- und Aufsichtslage fachlich ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wo KI im Finanzwesen heute belastbar hilft
Nützlich wird KI dort, wo viel Text und viele gleichartige Vorgänge anfallen und das Ergebnis gegen eine Quelle prüfbar ist. Nicht geeignet ist sie als letzte Instanz für Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung für Kundinnen und Kunden.
| Einsatzfeld | Was die KI übernimmt | Was geregelt bleiben muss |
|---|---|---|
| Regulatorische Dokumentation | Entwürfe für Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prüfungsunterlagen, Abgleich von Fassungen, Zusammenfassung von Konsultationen | Fachliche Freigabe, Versionsführung und Nachweis, wer wann was freigegeben hat |
| Vertrags- und Auslagerungsmanagement | Verträge gegen Pflichtklauseln prüfen, Fehlstellen auflisten, Registerdaten vorbereiten | Bewertung und Eintrag ins Informationsregister durch die zuständige Funktion |
| Kreditvorbereitung im Firmenkundengeschäft | Jahresabschlüsse und Unterlagen auslesen, Kennzahlen aufbereiten, Vollständigkeit prüfen | Bonitätsurteil und Entscheidung; bei natürlichen Personen zusätzlich die Hochrisiko-Einstufung beachten |
| Geldwäscheprävention | Treffer aus dem Monitoring aufbereiten, Sachverhalte zusammenfassen, Rechercheergebnisse bündeln | Erkennungssysteme nach § 25h KWG und die Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz |
| Kundenkommunikation | Antwortvorschläge, Vorsortierung von Anliegen, Auskunft aus freigegebenen Wissensbeständen | Hinweis auf den KI-Einsatz nach Art. 50 KI-Verordnung, Eskalation an Menschen, Beratungspflichten |
| Controlling und Berichte | Abweichungen kommentieren, Berichtsentwürfe erzeugen, Auswertungen erklären | Zahlenherkunft aus dem führenden System, Freigabe vor Versand |
Ein Bereich fehlt hier bewusst: das aufsichtliche Meldewesen. FINREP, COREP und ähnliche Meldungen entstehen in validierter Meldesoftware und werden über die vorgesehenen Verfahren eingereicht. Generative KI erzeugt dort keine Meldedatei; sie kann bei Kommentierung, Plausibilitätsfragen und Dokumentation helfen.
Welche Aufsichtsregeln gelten für KI in Finanzinstituten?
Vier Regelwerke bestimmen den Rahmen: DORA für die digitale Betriebsstabilität, die MaRisk für Risikomanagement und Auslagerung, das Aufsichts- und Geldwäscherecht für einzelne Prozesse und die KI-Verordnung für die Anwendung selbst. Die früheren IT-Rundschreiben sind dabei weitgehend abgelöst.
| Regelwerk | Status | Bedeutung für KI-Vorhaben |
|---|---|---|
| DORA | anwendbar seit 17. Januar 2025 | IKT-Risikomanagement, Vertragsanforderungen an IKT-Drittdienstleister, Informationsregister, Meldung schwerwiegender Vorfälle, Ausstiegsstrategien |
| MaRisk (9. Novelle) | Rundschreiben 06/2026 (BA) vom 30. Juni 2026 | AT 4.3.4 erfasst Modelle einschließlich künstlicher Intelligenz; AT 9 regelt Auslagerungen außerhalb des DORA-Drittparteienmanagements |
| BAIT, VAIT, KAIT, ZAIT | nur noch für Unternehmen außerhalb von DORA | Kein eigener Maßstab mehr für Institute unter DORA; neu einbezogene Unternehmen haben bis 1. Januar 2027 Zeit |
| KI-Verordnung | gestaffelt anwendbar, BaFin als Marktüberwachung seit 29. Juli 2026 | Verbote, Transparenzpflichten und ab Dezember 2027 die Pflichten für Hochrisiko-Systeme |
Quellen: BaFin zum Überblick über DORA, Rundschreiben 06/2026 (BA) zur MaRisk, BaFin-Pressemitteilung vom 29. Juli 2026.
Besonders praxisrelevant ist eine Abgrenzung aus der MaRisk: Ausgelagerte oder fremdbezogene IKT-Dienstleistungen, die dem Drittparteienrisikomanagement nach Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, fallen nicht in den Anwendungsbereich von AT 9. Eine KI-Plattform als Dienst wird also über DORA gesteuert, nicht über das klassische Auslagerungsverfahren. Das ändert Zuständigkeiten und Dokumente, nicht die Sorgfalt.
Die zweite wichtige Stelle ist AT 4.3.4. Die MaRisk definieren ein Modell als quantitative Methode, die Eingabedaten zu Schätzungen verarbeitet, und stellen ausdrücklich klar, dass die Anforderungen auch für automatisierte Modelle, technologiegestützte Innovation und künstliche Intelligenz gelten. Verlangt werden unter anderem eine Eignungsbewertung vor dem Einsatz, Verfahren zur Datenqualität, Regelungen für Überschreibungen, regelmäßige Validierung und hinreichende Erklärbarkeit. Modelle gelten dabei als erklärbar, wenn sich Wirkungszusammenhänge zwischen Eingangs- und Ausgangsgrößen aufzeigen lassen.
Was bedeutet DORA für den Einsatz einer KI-Plattform?
Eine extern betriebene KI-Plattform ist eine IKT-Dienstleistung. Daraus folgen vier Pflichten, die vor der ersten produktiven Nutzung geklärt sein sollten.
DORA-Pflichten beim Bezug einer KI-Plattform
- Einordnung: Unterstützt der Dienst eine kritische oder wichtige Funktion? Davon hängen Prüftiefe, Vertragsinhalte und Berichtswege ab.
- Vertrag: Die vertraglichen Mindestinhalte nach Art. 30 DORA gehören in den Vertrag, unter anderem Leistungsbeschreibung, Verarbeitungsorte, Zugangs-, Prüfungs- und Zugriffsrechte, Kündigungsrechte und Unterstützung beim Ausstieg.
- Informationsregister: Jede vertragliche Vereinbarung über IKT-Dienstleistungen wird im Informationsregister geführt und der Aufsicht gemeldet.
- Vorfallmeldung: Schwerwiegende IKT-Vorfälle werden klassifiziert und in gestuften Schritten gemeldet, mit Erstmeldung, Zwischenbericht und Abschlussbericht nach den technischen Regulierungsstandards.
- Ausstieg und Weiterverlagerung: Ausstiegsstrategie, Datenrückgabe und die Behandlung von Unterauftragnehmern gehören dokumentiert, bevor eine Abhängigkeit entsteht.
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft den Begriff des kritischen Dienstleisters. Kritische IKT-Drittdienstleister werden von den Europäischen Aufsichtsbehörden nach Art. 31 DORA förmlich benannt und unterliegen dann einer eigenen Überwachung. Ein KI-Anbieter ist nicht automatisch kritisch, nur weil er eine wichtige Funktion unterstützt. Für Sie bleibt es in diesem Fall bei den Pflichten aus dem Drittparteienrisikomanagement. Details zu Meldewegen und Vorfällen stehen auf den Seiten der BaFin zum Meldewesen für IKT-Vorfälle und zum Informationsregister.
Der Datenschutz kommt hinzu und ersetzt nichts davon. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, deckt aber nur die datenschutzrechtliche Seite ab. Was in einen solchen Vertrag gehört, beschreibt der Beitrag zum Auftragsverarbeitungsvertrag für KI-Dienste.
Welche KI-Anwendungen im Finanzsektor sind Hochrisiko?
Die KI-Verordnung stuft zwei Finanzanwendungen ausdrücklich als Hochrisiko ein: Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder zur Bildung von Kreditscores, ausgenommen Systeme zur Aufdeckung von Betrug, sowie Systeme für Risikobewertung und Preisbildung bei natürlichen Personen in der Lebens- und Krankenversicherung (Anhang III Nr. 5 Buchstaben b und c). Ein Assistenzsystem, das Unterlagen aufbereitet, ohne die Bonität zu bewerten, fällt nicht allein deshalb darunter.
Seit dem 29. Juli 2026 ist das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung in Kraft; die BaFin überwacht seither bei den von ihr beaufsichtigten Unternehmen die Einhaltung der Verordnung, einschließlich der verbotenen Praktiken, der Transparenzpflichten und später der Anforderungen an Hochrisiko-Systeme. Für Kundenchatbots gilt die Hinweispflicht nach Art. 50 bereits seit August 2026; wie sie sich umsetzen lässt, beschreibt der Beitrag zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50.
Die verschobenen Hochrisiko-Fristen sind Vorbereitungszeit, kein Aufschub. Wer Kreditprozesse oder Tarifierung mit KI plant, braucht Risikomanagement, Datenqualitätsnachweise, technische Dokumentation, Protokollierung und menschliche Aufsicht. Vieles davon verlangt die MaRisk für Modelle ohnehin. Den Gesamtüberblick über die Regelwerke liefert der Leitfaden zur KI-Compliance für Unternehmen.
Welche einzelnen Pflichten werden häufig übersehen?
Drei Normen tauchen in KI-Projekten regelmäßig auf und werden ebenso regelmäßig falsch zitiert.
Anlageberatung: § 64 Abs. 4 WpHG verlangt, dass Privatkunden vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Geeignetheitserklärung erhalten, die darlegt, wie die Empfehlung zu Zielen, Merkmalen und Präferenzen passt. Ein Beratungsprotokoll nennt die Norm nicht. KI kann den Entwurf dieser Erklärung vorbereiten; verantwortet wird sie vom Institut, und ein Werkzeug beseitigt kein Haftungsrisiko.
Geldwäscheprävention: § 25h Abs. 2 KWG verpflichtet Kreditinstitute, Datenverarbeitungssysteme zur Erkennung auffälliger Geschäftsbeziehungen und Transaktionen zu betreiben und zu aktualisieren. Die Sorgfaltspflichten und die Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit regelt das Geldwäschegesetz. Generative KI ersetzt diese Systeme nicht; sie hilft bei der Aufbereitung von Treffern und der Dokumentation von Sachverhalten.
Protokollierung: Wo KI in aufsichtsrelevante Prozesse hineinwirkt, muss nachvollziehbar bleiben, welche Eingabe zu welchem Vorschlag geführt hat und wer freigegeben hat. Das ist weniger eine Rechtsfrage als eine Frage der Plattformkonfiguration, und es entscheidet später über den Ausgang jeder Prüfung.
Wie nutzen Finanzabteilungen im Mittelstand KI?
Außerhalb beaufsichtigter Institute gelten DORA und MaRisk nicht. Die Arbeitsweise ähnelt sich trotzdem, weil auch hier Belege, Zahlen und Berichte im Mittelpunkt stehen und Fehler teuer werden. Nach der Bitkom-Befragung vom 14. September 2026 nutzen 57 % der Unternehmen KI; als Hürden nennen Nichtnutzer vor allem fehlendes Umsetzungswissen (85 %) und Rechtsunsicherheit (66 %).
Vier Anwendungen haben sich bewährt. Belegvorerfassung: Eingangsrechnungen werden ausgelesen, Positionen und Kontierungsvorschläge vorbereitet; gebucht wird im führenden System nach Freigabe. Abweichungsanalyse im Controlling: Die KI erklärt Ausreißer zwischen Plan und Ist entlang der hinterlegten Datenquellen, statt sie nur zu markieren. Berichtsentwürfe: Monats- und Quartalskommentare entstehen aus denselben Zahlen, die auch die Auswertung speist, und gehen mit Freigabe heraus. Forderungsmanagement: Mahnschreiben und Kundenklärungen werden vorbereitet und vor Versand geprüft.
Zwei Regeln machen den Unterschied. Erstens: Zahlen kommen aus dem führenden System, nicht aus dem Modell. Eine KI, die rechnet, statt zu lesen, produziert plausible Fehler. Wie sich Auswertungen sauber anbinden lassen, zeigt der Beitrag zur KI-gestützten Datenanalyse. Zweitens: Freigabe bleibt menschlich und wird protokolliert, gerade bei allem, was in Abschluss, Steuererklärung oder Jahresabschluss einfließt.
Wie unterstützt Plotdesk Finanzprozesse?
Plotdesk verbindet eine KI-Plattform mit einem Umsetzungsteam für den Mittelstand. Für Finanzthemen zählen vor allem drei Eigenschaften. Erstens der Betrieb: Jeder Kunde erhält eine dedizierte Instanz in der EU oder im eigenen Tenant, dazu einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag. Verarbeitungsorte und Unterauftragsverarbeiter sind damit benannt, was die Prüfung nach DORA und die Eintragung ins Informationsregister erleichtert.
Zweitens die Kontrolle: Anmeldung über das eigene Verzeichnis, Rollen und mehr als 40 Berechtigungen, getrennte Wissensspeicher je Bereich, protokollierte Zugriffe sowie Modell- und Kostensteuerung pro Team. Aus mehr als 100 Modellvarianten aus zehn Provider-Typen lässt sich ein enger Rahmen festlegen, etwa nur Modelle mit Inferenz in der EU für Themen mit Personenbezug.
Drittens die Anbindung: Über Plotdesk Connect und den SQL Connector erreichen Auswertungen die führenden Systeme, von der Finanzbuchhaltung über das Warenwirtschaftssystem bis zu älteren Datenbanken. Dokumente lassen sich per Texterkennung erschließen, wiederkehrende Auswertungen zeitgesteuert erzeugen und Ergebnisse als Datei ausgeben. Der Weg dorthin folgt vier Schritten: KI-Potenzialanalyse, Proof of Value, produktive Lösung, systematischer Ausbau; dokumentiert sind mehr als 1.200 Use Cases in 15 Branchen.
Was Plotdesk nicht ist: ein Kernbanksystem, eine Meldesoftware und kein Ersatz für ein Transaktionsmonitoring nach § 25h KWG. Die Plattform arbeitet neben diesen Systemen und macht deren Inhalte nutzbar.
Häufige Fragen zu KI im Finanzwesen
Gelten die BAIT noch?
Ist eine KI-Plattform eine Auslagerung nach MaRisk AT 9?
Ist unser KI-Anbieter ein kritischer IKT-Drittdienstleister?
Darf KI in der Anlageberatung eingesetzt werden?
Welche Finanzanwendungen sind Hochrisiko nach der KI-Verordnung?
Was gilt für Finanzabteilungen außerhalb beaufsichtigter Institute?
Fazit: Erst die Zuordnung, dann das Werkzeug
Der Aufsichtsrahmen für KI im Finanzwesen ist klarer geworden, als viele Projektunterlagen vermuten lassen. DORA regelt den Bezug des Dienstes, die MaRisk das Modell dahinter, die KI-Verordnung die Anwendung, und einzelne Normen bestimmen den Prozess. Wer diese vier Ebenen auseinanderhält, kann Aufwand zuordnen, statt ihn zu vermuten.
Für den Einstieg eignen sich Vorgänge mit hoher Frequenz und prüfbarem Ergebnis: Vertrags- und Dokumentenarbeit, Aufbereitung für Entscheidungen, Berichtsentwürfe. Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung auf Kundinnen und Kunden kommen später und mit vollständiger Dokumentation.
Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick zum Stand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Aufsichtsrechtliche Einordnungen im Einzelfall gehören mit Compliance, Auslagerungsbeauftragten und Rechtsberatung abgestimmt.